AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Behandlungs-, Dienstleistungsvertrag wird nach den Bedürfnissen des zu behandelnden Tieres im Ermessen des Tierphysiotherapeuten/Hundeernährungstherapeuten ausgeübt. Vor Beginn der Therapie erfolgt ein Informationsgespräch mit dem Tierhalter, in dem die Methode der Behandlung und deren Risiken im konkreten Fall erläutert werden. 
Der Tierphysiotherapeut/Hundeernährungstherapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tierphysiotherapie/Hundeernährungsberatung zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
Über die Behandlung bzw. den Inhalt der zu erbringenden Leistung entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von dem Tierphysiotherapeuten/Hundeernährungstherapeuten über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile informiert wurde.

Anwendbarkeit der AGB
1) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Tierphysiotherapie & Ernährungsberatung für Hunde - Pfötchenblicke, Bianca Cristella als Tierphysiotherapeutin und Hundeernährungstherapeutin und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne des 
§§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

Behandlungsvertrag
2) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot des Tierphysiotherapeuten und/oder Hundeernährungsberatung auszuüben, annimmt und sich an den Tierphysiotherapeuten/Hundeernährungstherapeuten zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

3) Der Tierphysiotherapeut/Hundeernährungstherapeut ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Tierphysiotherapeut/Hundeernährungstherapeut aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Tierphysiotherapeuten/Hundeernährungstherapeuten für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistung, einschließlich Beratung, erhalten.

Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
4) Der Tierphysiotherapeut/Hundeernährungstherapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten / Halter in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tierphysiotherapie und Hundeernährungsberatung zur Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.

5) Über die Diagnose und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Tierphysiotherapeuten/Hundeernährungstherapeuten über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Tierphysiotherapeut/Hundeernährungstherapeut befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.

6) In der Regel werden vom Tierphysiotherapeuten Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht klausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
7) Der Tierphysiotherapeut darf keine Krankschreibung vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

Mitwirkung des Tierhalters
8) Vor dem Beginn und während der laufenden Behandlung hat der Tierhalter den Tierphysiotherapeuten/Hundeernährungstherapeuten über Erkrankungen seines Tieres (insbesondere über Tumore) vollumfänglich zu informieren und zu erklären, dass er die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat und macht.

9) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Der Tierphysiotherapeut/Hundeernährungstherapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Der Tierphysiotherapeut/Hundeernährungstherapeut haftet nicht für Verletzung oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.

10) Tiere, die an einer Gruppentherapie teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht.

11) Der Tierphysiotherapeut/Hundeernährungstherapeut übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.

12) Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die durch Pfötchenblicke gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Therapiesitzung den optimalen Erfolg erzielen können.

Honorierung des Tierphysiotherapeuten/Hundeernährungstherapeut
13) Der Tierphysiotherapeut/Hundeernährungstherapeut hat für seine Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierphysiotherapeut/Hundeernährungstherapeut und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in den gültigen Preislisten bzw. von Pfötchenblicke genannten Gebührenverordnung aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.

14) Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar an den Tierphysiotherapeuten zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Rechnung. 
Das Honorar für die Hundeernährungsberatung wird beim Anamnesegespräch fällig.
Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.

Terminbuchung/Termine
15) Die Terminbuchung erfolgt sowohl telefonisch wie auch selbstständig über das Online-Terminbuchungssystem von Cituro. Bei Buchungen über das Online-Terminbuchungssystem erklären Sie sich mit der Speicherung der eingegebenen Daten einverstanden.
Termine, die der Kunde nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin absagt, werden dem Kunden in Rechnung gestellt und sind innerhalb einer Woche nach Rechnungsdatum zu begleichen.

16) Der Tierphysiotherapeut/Hundeernährungstherapeut verpflichtet sich, nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5 €.

17) Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.

18) Vermittelt der Tierphysiotherapeut/Hundeernährungstherapeut Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.b. Laborleistungen), ist der Tierphysiotherapeut/Hundeernährungstherapeut berechtigt, die von dem dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Tierhalter in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich der Tierphysiotherapeut/Hundeernährungstherapeut von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der Tierphysiotherapeut/Hundeernährungstherapeut ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.

19) Lässt der Tierphysiotherapeut/Hundeernährungstherapeut Leistung durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht (z.b. Laborleistungen) sind diese Leistung Bestandteil der Honorare des Tierphysiotherapeuten/Hundeernährungstherapeut.

Fahrtkosten
20) Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro Kilometer kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden oder individuell abgesprochen werden.

Gebühren
21) Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.

Haftung
22)
a) der Tierphysiotherapeut/Hundeernährungstherapeut haftet auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Tierphysiotherapeut/Hundeernährungstherapeut nur für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren - typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Der Tierphysiotherapeut/Hundeernährungstherapeut haftet nicht für Schäden, die vom Tierhalter oder dessen Tieres verursacht werden. Ebenfalls übernimmt der Tierphysiotherapeut/Hundeernährungstherapeut keine Haftung für die Anwendungsrisiken der physiotherapeutischen Behandlung, über die vor Behandlungsbeginn im Erstgespräch umfänglich informiert und ausdrücklich hingewiesen wird.
b) Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

Vertraulichkeit der Behandlung
23)
a) Der Tierphysiotherapeut/Hundeernährungstherapeut behandelt die Tierhalter-/ Patientendaten vertraulich.
b) Punkt a) ist nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausbildung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
c) der Tierphysiotherapeut führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese auch nicht herausverlangen.
d) Sofern der Tierhalter eine Behandlungsakte wünscht, erstellt diese der Tierphysiotherapeut/Hundeernährungstherapeut kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte.
e) Der, auf Wunsch des Tierhalters zu erstellende Behandlungs- und/oder Trainingsplan ist honorarpflichtig und wird dem Tierhalter im Original übergeben.

Meinungsverschiedenheiten
24) Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, gegen Vorstellungen, abweichende Meinung oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

Termine / Hausbesuche
25) Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn Sie per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch von Pfötchenblicke bestätigt wurden.
26) Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert.

Salvatorische Klausel
27) Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freie Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Stand 29.06.2020
 

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